AGB

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LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Aufträge und Bestellungen werden nur auf Grund nachstehender

Bedingungen angenommen und ausgeführt.

Etwaige abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur,

wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

Gegenteilige Vereinbarungen in den einzelnen Punkten berühren

die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

Mündliche oder telefonische Nebenabreden haben ohne schriftliche

Bestätigung keine Gültigkeit.

2. Preise sind freibleibend. Maßgeblich sind die Listenpreise

des Verkäufers am Tage der Lieferung.

3. Der Liefertermin ist unverbindlich. Er wird vom Verkäufer

nach Möglichkeit eingehalten. Eine Überschreitung des Liefertermins,

gleich aus welchem Rechtsgrund, berechtigt den Käufer

nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu

verlangen.

4. Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers auf Gefahr des

Käufers und auf dessen Rechnung (unfrei). Die Verpackung

wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

5. Beanstandungen jeglicher Art und Mängelrügen hinsichtlich

der Beschaffenheit werden nur dann berücksichtigt, wenn sie

sofort nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen, spätestens

binnen einer Woche.

Handelsüblich zu duldende Abweichungen z. B. in Farbton,

Furnier, Gewicht etc. gelten nicht als Mängel. Erfolgt die Mängelrüge

rechtzeitig und wird sie vom Verkäufer anerkannt, so

ist dieser verpflichtet, nach seiner Wahl entweder den mangelhaften

Kaufgegenstand zurückzunehmen und dem Käufer

den Kaufpreis zu erstatten oder gleichartige, mangelfreie Ware

zu liefern oder den mangelhaften Kaufgegenstand nachzubessern.

Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, gleich welcher

Art, sind ausgeschlossen.

Garantieleistungen erfolgen nur in dem Umfang, den der Hersteller

des Kaufgegenstandes mit dem Verkäufer vereinbart

hat.

6. Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers,

gleich aus welchem Rechtsgrunde, ist ausgeschlossen.

7. Die Zahlungsbedingungen lauten wie folgt:

Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsausstellung ist

der Käufer berechtigt, 2 % Skonto abzuziehen. Innerhalb 30

Tagen erfolgt die Zahlung netto ohne jeden Abzug, sofern keine

geänderte Regelung vereinbart wurde.

Im Verzugsfall werden alle aus der Geschäftsverbindung entstandenen

Forderungen des Verkäufers sofort zur Zahlung fällig.

Stundungen gelten als widerrufen. Sämtliche Wechselverbindlichkeiten

des Käufers gegenüber dem Verkäufer sind sofort zur

Zahlung fällig.

Der Verkäufer ist berechtigt, Verzugszinsen in der von seiner

Hausbank für einen Kontokorrentkredit geforderten Höhe zu berechnen.

Weitere Schadenersatzansprüche sind vorbehalten.

Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

8. Die Lieferung der Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt

gemäß § 455 BGB unter den nachstehenden Bedingungen:

Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher – auch künftig

entstehender – Forderungen, einschließlich Kosten und Zinsen

aus der Geschäftsbeziehung, Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer ist zum Weiterverkauf oder einer sonstigen Weiterveräußerung

der Vorbehaltsware nur nach Einholung der Zustimmung

des Verkäufers und nur nach Nennung des Erwerbers

berechtigt. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer seine

Forderungen einschließlich etwaiger Sicherheiten aus dem

Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt unwiderruflich an

den Verkäufer ab, der die Abtretung annimmt.

Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, diese Zessionen offenzulegen

und die Forderungen einzuziehen, und zwar bis zur Höhe

des Wertes der jeweiligen Forderungen des Verkäufers aus der

gesamten bisherigen Geschäftsverbindung. Der Käufer ist zu

anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware bzw. die hieraus

entstehenden Forderungen nicht befugt.

Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer dem Verkäufer

unverzüglich anzuzeigen, widrigenfalls er für jeden dem

Verkäufer daraus entstandenen Schaden haftet.

Mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers

aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Kosten und Zinsen,

geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über.

9. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Rotthalmünster. Für alle

Streitigkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen wird

als Gerichtsstand für beide Teile Rotthalmünster vereinbart.

10. Diese Bedingungen gelten nur für den Geschäftsverkehr unter

Kaufleuten.

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